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Ablagerungen im Wald

nadelwald

Ablagerungen im Wald - Ein Kavaliersdelikt?

Die „Vielfalt“ ist dabei oft unglaublich. Sie reicht von Küchenabfällen bis zu Altreifen, vom Abbruchmaterial bis hin zu ausgedienten Badewannen. 

Egal wer der Verursacher ist: Ablagerungen jeglicher Art im Wald sind verboten!

Das ist im Forstgesetz geregelt und dort heißt es wörtlich: „Eine Waldverwüstung liegt vor, wenn ... Abfall (wie Müll, Gerümpel, Klärschlamm) abgelagert wird.“
(§16 Forstgesetz 1975, BGBl. Nr.440/1975, i.d.F. BGBl.I Nr.102/2015)

Der Gesetzgeber spricht also sogar von Waldverwüstung, wenn Abfall im Wald entsorgt wird. Und das unabhängig von der Menge und der Flächengröße der Ablagerung und unabhängig von der Art des Abfalls.

Zu Abfall zählen jedenfalls:

  • Bauaushub- und Bauabbruchmaterial, aber auch Steine, Schotter und Erde
  • Biomüll
  • Grassilage
  • Hausmüll
  • Grünschnitt u. Gartenabfälle:
     Im Sommer fällt in den Gärten jede Menge Grünschnitt und Gartenabfall an. Eine andere Art von Abfall eben und auch der hat im Wald – auch im eigenen - nichts verloren. 
     Das mag im ersten Moment unverständlich klingen, lässt sich aber gut erklären: Mit dieser Art von Abfall gelangen nämlich auch Pflanzenteile und Samen in den Wald, die bei uns eigentlich nicht heimisch sind oder waren, wachsen dort an und gedeihen meist prächtig. Da sie häufig keine natürlichen Feinde haben, verbreiten sie sich dann geradezu explosionsartig.


Wenn also in den nächsten Wochen wieder rege Betriebsamkeit rund ums Haus einsetzt, dann bitte unbedingt dran denken:

Grünschnitt, Gartenabfälle, Baurestmassen usw. gehören in den Recyclinghof!

gartenabfälle


Textquelle: Land Tirol, Bezirksforstinspektion Innsbruck

 

21.02.2024 11:30