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Hundehaltung

hund

Die Novelle zum Landespolizeigesetz ist mit Ende Jänner 2020 in Kraft getreten. Dadurch wurden neue Regelungen für das Halten und Führen von Hunden eingeführt. Ziel ist es, sowohl dem Sicherheitsbedürfnis der Menschen wie dem Tierschutz gerecht zu werden.

Leinen- bzw. Maulkorbpflicht

Erstmals einheitlich für alle Gemeinden Tirols wurde im bebauten Gebiet eine Leinen- bzw. Maulkorbpflicht eingeführt. Die Hundehalter können hier zwischen diesen beiden Varianten wählen. In bestimmten Bereichen wie öffentlichen Verkehrsmitteln, Einkaufszentren, vor Schulen und Kindergärten sind Hunde jedenfalls mit Leine und Maulkorb zu führen.

Sachkundenachweis für Ersthundehalter (ab 1. April 2020)

Hundehalter, die erstmals einen Hund bei der Gemeinde anmelden, müssen den Nachweis einer theoretischen Ausbildung zur Hundeführung (Sachkundenachweis) in Form eines Kurses vorlegen. Diese Kurse werden von tierschutzqualifizierten HundetrainerInnen oder von speziell ausgebildeten Tierärzten angeboten. Die Bescheinigung ist mit der Anmeldung des Hundes bei der Gemeinde vorzulegen. Die Verpflichtung zum Nachweis eines Kursbesuchs tritt mit 1. April 2020 in Kraft.


Die Termine der Kurse hier: WIFI Termine Sachkundenachweis für Hundehalter

05.02.2020 11:15