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Ab 1. Jänner 2020 tritt das neue Freizeitwohnsitzabgabegesetz in Kraft.
Künftig wird die Abgabe bei Gebäuden oder Wohnungen fällig sein, die "nur zum Aufenthalt während des Urlaubs, der Ferien, des Wochenendes oder sonst nur zeitweilig zu Erholungszwecken verwendet werden".
Alle Infos dazu:
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05.12.2019 09:00